Geräteprüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel nach DGUV V3

 

Es brummt, surrt, rauscht, blinkt und leuchtet auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne elektrische Arbeitsmittel aus! Seien es die Computer, Drucker, Scanner und Faxgeräte in kleinen Arbeitszimmern oder groß angelegten Bürogebäuden, die Wasserkocher und Kaffeemaschinen in Pausenraum und Cafeteria oder der Staubsauger in den Abstellräumen des Reinigungspersonals und Facility Managements.

Bei all dieser (elektrischen) Spannung in der Luft muss natürlich dafür gesorgt werden, dass sämtliche Geräte einwandfrei funktionieren und zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr für ihre Verwender darstellen. Aus diesem Grund gibt es die Geräteprüfung nach BGV A3!

 

Wer schreibt vor, dass elektrische Geräteprüfungen durchgeführt werden?

 

Arbeitgeber sind laut Gesetzgebung dazu verpflichtet, regelmäßige Geräteprüfungen an sämtlichen Anlagen und Betriebsmitteln von einer Elektrofachkraft durchführen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage der Geräteprüfung bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen“ (TRBS) sowie die Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) als zusätzliche Durchführungsanweisung der Berufsgenossenschaft.